Seit 2014 sind wir Gesundheitsdienstleister im Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge “GesundheitsTicket”.
Was bedeutet “GesundheitsTicket”?
GesundheitsTicket ist ein deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge. Damit können Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeit bundesweit Gesundheitsmaßnahmen wie zum Beispiel Massagen und physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen und bezahlen. Jeder Mitarbeiter eines am System teilnehmenden Unternehmens kann über eine Suchfunktion auf der Website vom GesundheitsTicket selbst eine Gesundheitsmaßnahme und einen Gesundheitsanbieter wählen, einen Termin vereinbaren und mit seinem GesundheitsTicket als Privatpatient bezahlen.
Das GesundheitsTicket ist deutschlandweit für jede Unternehmensgröße und Branche und besonders für Unternehmen mit Filialen und Außendienstmitarbeitern einsetzbar. Es basiert auf der Steuerförderung für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen nach § 3 Nr. 4 EStG, wonach Unternehmen für die Gesundheitsvorsorge bis 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei verwenden dürfen.
Informationen unter www.betriebliches-gesundheitsticket.de.
Wer kann das Betriebliche GesundheitsTicket nutzen?
Das Betriebliche GesundheitsTicket kann von jedem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eingesetzt werden, der im Rahmen betrieblicher Gesundheitsvorsorge von seinem Arbeitgeber ein GesundheitsTicket erhalten hat.
Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?
Gesundheitsmaßnahmen, die mit dem GesundheitsTicket bezahlt werden können, sind zum Beispiel Massagen und physiotherapeutische Behandlungen.
Wie ist die Abwicklung?
Nach erhaltener Leistung wird das GesundheitsTicket in Verbindung mit dem Personalausweis zur Bezahlung vorgelegt und der Leistungsschein zur Bestätigung der erhaltenen Leistung unterzeichnet. Dieser Leistungsschein verbleibt beim Gesundheitsdienstleister. Auf Wunsch kann eine Kopie erstellt werden.