Für
unser umfangreiches Therapieangebot besitzen wir die Zulassung aller
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Terminvereinbarungen: Die Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden . Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten. Termine können nur persönlich oder telefonisch vereinbart werden, nicht per E-Mail.
Terminabsagen:
Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Behandlung möglichst optimal
zu gestalten. Um die Regelmäßigkeit der Behandlung zu
gewährleisten, geben wir Ihnen feste Termine. Für eine
funktionierende Terminplanung bitten wir Sie, ihre Termine pünktlich
einzuhalten.
Erfolgt Ihre Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor
dem Termin, sind wir gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung in
Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus
gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.
Wir sind stets bemüht Sie optimal zu betreuen und wenn möglich von einem Therapeuten behandeln zu lassen. Aus verschiedenen Gründen (Krankheit/Urlaub/zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich. In diesem Fall werden Sie von unseren Rezeptionsmitarbeitern entsprechend aufgeklärt.
Gesetzliche Krankenkassen:
Gültigkeit der ärztlichen Verordnung: Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.
Rezeptgebühr: Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 01.07.2004 quartalsunabhängig bei jedem Kassenrezept eine Rezeptgebühr von 10 € zuzüglich 10% des Rezeptwertes leisten müssen. Diese begleichen Sie bitte spätestens beim 3. Termin in unserer Praxis (vgl. § 32 SGB V).
Regelbehandlungszeit:
Die gesetzliche Behandlungszeit für Heilmittelverordnungen beträgt
im Durchschnitt 15 Minuten. Unsere Behandlungszeit beläuft sich beim
Ersttermin (inklusive Befund) auf 30 Minuten, alle weiteren Termine auf 20
Minuten inklusive der Vor- und Nachbehandlung.
Private Krankenversicherung:
Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen therapeutischer Behandlung für privat versicherte Patienten. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Beihilfe:
Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen therapeutischer Behandlung für privat versicherte Patienten mit Beihilfeberechtigung. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.
Therapieergänzung auf Privatrezept
Sie haben die Möglichkeit der Therapieergänzung auf Privatverordnung, wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem Betrag für privat versicherte Patienten. Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption informieren Sie gerne.
Sollten
Sie eine Terminvereinbarung wünschen, senden Sie uns mit dem
Anmeldeformular eine Anfrage.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E-Mail . Wir melden uns bei Ihnen.